Mai 2015
Halbzeit in der Testamentsverzeichnisüberführung!
Die Testamentsverzeichnisüberführung ist nun in jedem zweiten der 16 Bundesländer abgeschlossen. Bis Mitte Mai 2015 konnten neben der ehemaligen Hauptkartei für Testamente beim Amtsgericht Schöneberg in Berlin die Testamentsverzeichnisse der Standesämter in Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen vollständig in das Zentrale Testamentsregister der Bundesnotarkammer überführt werden. Zuletzt kam der Bestand aus dem bevölkerungsreichsten Bundesland, Nordrhein-Westfalen, hinzu. (...)
Bundesnotarkammer
März 2015
Zentrales Vorsorgeregister feiert seinen 10. Geburtstag
Das Zentrale Vorsorgeregister feiert dieser Tage seinen zehnten Geburtstag. Mit Wirkung zum 1. März 2005 trat die Verordnung über das Zentrale Vorsorgeregister in Kraft. Diese Verordnung beinhaltet die praktisch wichtigste Rechtsgrundlage für den Registerbetrieb, den die Bundesnotarkammer seit nunmehr zehn Jahren im staatlichen Auftrag wahrnimmt. (...)
Bundesnotarkammer
Februar 2015
Worauf Existenzgründer achten sollten …
Jedes Jahr wagen nach Auskunft des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie 306.000 Existenzgründer den Schritt in die unternehmerische Selbständigkeit. Hinzu kommt eine hohe Anzahl von Bürgern, die im Nebenberuf eine selbständige Tätigkeit als Unternehmer aufnehmen. Für alle Gründer gilt: wer unliebsame Überraschungen vermeiden will, sollte sich frühzeitig mit den möglichen Unternehmensformen für seine Tätigkeit auseinandersetzen. (...)
Rheinischen Notarkammer
Januar 2015
Wie Testamente zuverlässig und kostengünstig aufgefunden werden
Erst seit 2012 gibt es ein zentrales gesetzliches Register für Testamente in Deutschland. Das von der Bundesnotarkammer geführte Zentrale Testamentsregister verzeichnete im dritten Jahr seines Bestehens bereits 7,7 Mio. Urkunden und bietet jedermann die Möglichkeit, sein Testament kostengünstig registrieren zu lassen. Aktuell werden die Testamentsverzeichnisse der Standesämter in Nordrhein-Westfalen in das Register überführt; ab Frühjahr 2015 folgt Rheinland-Pfalz. Bis Ende 2016 wird der Verwahrort von 20 Millionen Urkunden für Gerichte und Notare zentral und zuverlässig abrufbar sein. (...)
Rheinischen Notarkammer